Erwachsene
Zuhören und die Hand reichen!
In diesem Bereich finden Sie unsere Angebote für Erwachsene - also Eltern, Lehrer:innen, Sozialarbeiter:innen, Erzieher:innen und alle weiteren Interessierten. Zudem befinden sich hier auch die aktuellen Förderrichtilinen für Qualifizierungsmaßnahmen und Fahrten und Lager der freien Träger und Vereine.

Multiplikatorenfortbildungen
- kijub.schützt
Dreimal im Jahr bietet das kijub Fortbildungen für Fachkräfte und Mitarbeitende aus den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit an. Das Themenspektrum reicht von Methoden der Sucht- und Gewaltprävention, über den Umgang mit Mobbing und Bullying, bis zu Seminaren über Salafismus oder Rechtsextremismus.
Schüler:innenseminare
Gemeinsam mutig - zusammen stark
Als Kooperationsangebot führt das Kinder- und Jugendbüro unter dem Motto „Gemeinsam mutig - zusammen stark“ jährlich eine Präventionswoche für Grundschulklassen durch. Kinder stärken, den inneren Schiedsrichter mobilisieren und „Stopp“ sagen können sind hierbei die zentralen Aspekte.
Für weiterführende Schulen bietet das Kinder- und Jugendbüro eine Seminarreihe zum Thema „Soziales Lernen“ an. Die teilnehmenden Fünft- und Sechstklässler:innen üben dabei Teamwork und Kommunikation ein.
Förderung der
Jugendarbeit
Neben den Beratungs- und Unterstützungsangeboten des Kinder- und
Jugendbüros für Bergkamener Jugendvereine sowie die Jugendabteilungen
der Bergkamener Sportvereine fördert das Jugendamt die Jugendarbeit in
Bergkamen auch in finanzieller Hinsicht. Grundlage hierfür sind die
„Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit“. Die wichtigsten
Bestimmungen und Förderpositionen der Richtlinien wollen wir Ihnen hier
kurz vorstellen.
Was wird gefördert?
- Jugendfahrten,- camps und -freizeiten mit einer Dauer zwischen zwei und elf Tagen
- Internationale Jugendbegegnungen mit einer Dauer zwischen 4 und 21 Tagen
- Ferienmaßnahmen mit einer Mindestdauer von zwölf Tagen
- Maßnahmen der Familienerholung mit einer Mindestdauer von 14 Tagen
- Maßnahmen zur Qualifizierung ehren- und nebenamtlicher Mitarbeitenden in der verbandsorientierten Jugendarbeit
- Zuschüsse für Jugendgruppen und Jugendverbände. Die Förderung
erfolgt hier durch den Stadtjugendring Bergkamen e. V.. Sportvereine
sind von dieser Förderposition ausgeschlossen.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die ausschließlich
parteipolitischen, religiösen oder sportlichen Charakter haben.
Veranstaltungen von Schulen werden nicht gefördert.
Wer wird gefördert?
Leistungen
gemäß den Förderrichtlinien werden ausschließlich für Bergkamener
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige unter 27 Jahren gewährt.
Antragsberechtigt sind anerkannte freie Träger der Jugendhilfe und
Jugendverbände sowie Jugendgruppen der Sportvereine, die ihren
satzungsgemäßen Sitz in Bergkamen haben.
Auswärtige anerkannte freie
Träger der Jugendhilfe und Jugendverbände sind antragsberechtigt für
Maßnahmeteilnehmende, die ihren Hauptwohnsitz in Bergkamen haben. Nicht
bezuschussungsfähig sind Betreuende auswärtiger Veranstaltender.
Zuschüsse des Stadtjugendrings Bergkamen e. V. für auswärtige
Jugendgruppen und -verbände sind ausgeschlossen.
Eine Förderung auf
Grundlage der Richtlinien ist nur nach Abschluss einer "Vereinbarung zur
Vorlage erweiterter Führungszeugnisse" möglich. Der Großteil der
Bergkamener Vereine hat diese Vereinbarung bereits mit der Stadt
Bergkamen abgeschlossen. Falls Ihr Verein noch keine entsprechende
Vereinbarung abgeschlossen hat, wenden Sie sich bitte an das kijub.
Förderverfahren
Anträge
sind mittels entsprechenden Vordrucks mindestens zwei Wochen vor Beginn
der Maßnahme zu stellen. Dem Antrag ist eine detaillierte Übersicht des
geplanten Programms beizufügen. Auf Antrag kann vor Antritt der
Maßnahme ein Abschlag in Höhe von 75 % des zu erwartenden Zuschusses
gewährt werden. Die Beträge werden auf volle 10,00€ nach unten
abgerundet.
Nach Beendigung der Maßnahme sind innerhalb von acht
Wochen ein Verwendungsnachweis (Vordruck), eine Bescheinigung der
Einrichtung (Jugendherberge, Heim usw.), in der die Maßnahme
durchgeführt wurde, eine unterschriebene Liste der Teilnehmenden und
Betreuenden, sowie eine detaillierte Übersicht des durchgeführten
Programms vorzulegen.
Sofern der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht vorgelegt wird, ist der gewährte Zuschuss zu erstatten.
Das Förderverfahren kann in den einzelnen Förderpositionen von diesen Grundsätzen abweichen. Details hierzu finden Sie in den Förderrichtlinien
Für
die Zuschüsse für Jugendgruppen und- verbände erhalten die Vereine eine
Aufforderung zur Bestandsmeldung. Diese ist dann die
Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Zuschüsse.
Fördersätze
Für das Jahr 2024 hat der Jugendhilfeausschuss folgende Fördersätze beschlossen:
1. Jugendfahrten, -camps, -freizeiten - pro Tag und teilnehmender Person 6,00 €
- pro Tag und betreuender Person 6,00 €
2. Internationale Jugendbegegnung - pro Tag und teilnehmender Person im Ausland 6,00 €
- pro Tag und teilnehmender Person am Ort 6,00 €
- pro Tag und teilnehmender Person, bei Unterbringung im Hotel, Gästehaus usw. 6,00 €
3. Ferienhilfswerk - für Teilnehmende aus Familien, die aufgrund ihres Einkommens
Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII haben 100,00 €
- für behinderte Kinder von Arbeitslosengeldbeziehenden nach SGB III 90,00 €
- für alle übrigen Kinder 70,00 €
- für Betreuende 70,00 €
4. Familienhilfswerk - pro teilnehmender Person und
Maßnahme 35,00 €
5. Zuschüsse für Jugendgruppen und Jugendverbände (keine Sportvereine)
- "Pro-Kopf-Zuschuss" im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
6. Qualifizierungsmaßnahmen für ehren-/nebenamtlich Mitarbeitende
- Schulungen außerhalb Bergkamens
3/3-Schulungstag 7,00 €
2/3-Schulungstag 5,50 €
1/3-Schulungstag 3,50 €
- Schulungen innerhalb Bergkamens
3/3-Schulungstag 7,00 €
2/3-Schulungstag 5,50 €
1/3-Schulungstag 3,50 €
- pro Tag und betreuender Person 7,00 €
Präventionsveranstaltungen
Besser in die Zukunft
Auf Anfrage führt das Kinder- und Jugendbüro in Kooperation mit Schulen oder anderen Institutionen besondere Präventionsveranstaltungen durch. Elternabende, Präventionstheatervorstellungen, Ausstellungen und Vorträge sind hier denkbare Formate.
Zudem hält das Kinder- und Jugendbüro einige verleihbare Konzepte vor. Sprechen Sie uns einfach an!